Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie auf dem Verbraucherportal der Europäischen Union.
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zu den EU-Verbraucherinformationen]
Hinweis zu Lebensmitteln
Die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist
keine Zusage,
dass ein Lebensmittel zwei Jahre haltbar oder verzehrfähig
bleibt.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist vielmehr ein
bei Übergabe
Vorhandener oder bereits angelegter Mangel.